Vorsicht beim Kauf gebrauchter Software

von Uwe Zienert (Kommentare: 0)

Schon öfter wurden wir von Kunden nach gebrauchter Software gefragt bzw. erfuhren von ihrem Kauf solcher Lizenzen, denn die Preise sind oftmals sehr attraktiv. Doch leider ist nicht alles was sich "gebraucht" nennt auch tatsächlich gebraucht sondern gelegentlich "rechtswidrig" in Verkehr gebracht.

Wie können Sie sich schützen? 

Wichtig zu wissen ist, dass es keinen gutgläubigen Erwerb von Urheberrechten gibt. Auf nicht belegte Behauptungen eines Anbieters zur Herkunft etc. eines Computerprogramms zu vertrauen, kann von Nachteil sein.

Nach BGH, GRUR 2011, 418, 419, Rz. 15 kann man davon ausgehen, dass auch derjenige, der im Vertrauen auf die Angaben eines Anbieters ein Computerprogramm erwirbt, sich nicht darauf berufen kann, er sei zur Nutzung berechtigt, weil er dies im guten Glauben erworben habe. Denn wenn dem Erwerber tatsächlich keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden, dann verfügt er auch über keine Rechte und ist für die daraus resultierenden Konsequenzen selbst verantwortlich.

Quelle: Sven Langenfeld (Microsoft) https://www.linkedin.com/groups/13539543/13539543-6309311988837158912

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte rechnen Sie 2 plus 5.